Die wichtigsten uns betreffenden Punkte:
- Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
- Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
- Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
- Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
- Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.
Hinweis:
Der Hol- und Lieferservice unseres Vereinswirts bleibt geöffnet. Bitte entsprechend Nutzen bzw. Unterstützen.
Seitens des BTV werden die Regelungen entsprechend den BLSV-Vorgaben umgesetzt. Jedoch gilt hier folgende Ausnahme:
Die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem Hausstand erlaubt!
-
Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
-
Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
Aufgrund dessen, das wir nur eine Einfachhalle betreiben und die Nutzung hauptsächlich durch bekannten und überschaubaren Spielerkreis betrieben wird, wird der TSV Rohrbach die Einzelspiele gem. o.a. Vorgaben unter Einhaltung er Hygienemaßnahmen weiterhin ermöglichen. Einzeltraining bleibt ebenso weiterhin möglich!
Die wichtigsten uns betreffenden Punkte:
- Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
- Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
- Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
- Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
- Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.
Hinweis:
Der Hol- und Lieferservice unseres Vereinswirts bleibt geöffnet. Bitte entsprechend Nutzen bzw. Unterstützen.
Seitens des BTV werden die Regelungen entsprechend den BLSV-Vorgaben umgesetzt. Jedoch gilt hier folgende Ausnahme:
Die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem Hausstand erlaubt!
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Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
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Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
Aufgrund dessen, das wir nur eine Einfachhalle betreiben und die Nutzung hauptsächlich durch bekannten und überschaubaren Spielerkreis betrieben wird, wird der TSV Rohrbach die Einzelspiele gem. o.a. Vorgaben unter Einhaltung er Hygienemaßnahmen weiterhin ermöglichen. Einzeltraining bleibt ebenso weiterhin möglich!